Hausverkauf wegen Pflegeheim? Alles, was Sie wissen müssen

Schlaganfall, Herzinfarkt, Demenz – ein Schicksalsschlag der Eltern kann Kinder vor eine herausfordernde Entscheidung stellen: Sollen sie das Elternhaus verkaufen, wenn Mutter oder Vater in ein Pflegeheim umziehen müssen? Diese Frage kann eine immense emotionale Belastung für Angehörige darstellen, da sie finanzielle, praktische und sentimentale Aspekte miteinander vereinen müssen. In diesem Artikel betrachten wir die verschiedenen Faktoren, die bei der Entscheidung, das Haus zu verkaufen, berücksichtigt werden sollten. Wann ist es sinnvoll für den Umzug ins Pflegeheim ein Haus zu verkaufen? Was sollten Sie dabei beachten? Antworten bekommen Sie hier.

Hausverkauf wegen Pflegeheim – Finanzielle Überlegungen

Der finanzielle Aspekt ist einer der wichtigsten Faktoren bei der Entscheidung, das Elternhaus zu verkaufen. Pflegeheimkosten sind hoch, und der Verkauf des Hauses kann eine Möglichkeit sein, die erforderlichen Mittel für die Pflege zu beschaffen. Schon bei geringem Pflegebedarf kostet ein Heimplatz schnell mehr als 2.000 Euro pro Monat. Die Pflegeversicherung übernimmt je nach Pflegebedarf nur einen Teil der tatsächlichen Kosten. Den restlichen Anteil müssen Sie aus eigenen Mitteln aufbringen. Nur wenn das nicht möglich ist, springt das Sozialamt ein und übernimmt die offenen Pflegekosten. Sollte die Rente oder andere Ersparnisse hierfür nicht ausreichen, ist ein Hausverkauf meistens unumgänglich.

Besonders in Bayern ist die Unterbringung im Pflegeheim oder Betreutem Wohnen teuer, der Wert von Immobilien hingegen hoch – wir unterstützen Sie beim Verkauf als Immobilienmakler Garmisch, Weilheim, am Tegernsee und in vielen weiteren Regionen. Es ist wichtig, eine realistische Einschätzung der finanziellen Situation der Familie vorzunehmen und potenzielle Auswirkungen auf die Zukunft zu berücksichtigen. Eine gründliche Analyse der Pflegekosten, der Verfügbarkeit von Sozialleistungen und des Immobilienmarktes sind unumgänglich, um zu verstehen, ob ein Hausverkauf fürs Pflegeheim nötig ist. 

Hausverkauf zur Deckung der Pflegekosten – Praktische Überlegungen

Ein Haus erfordert kontinuierliche Wartung, Instandhaltung und finanzielle Ressourcen. Ziehen die Eltern in ein Pflegeheim um, ist es schwierig, diese Aufgaben weiterhin zu bewältigen – vor allem, wenn Angehörige nicht am selben Ort wohnen. Der Verkauf des Hauses ermöglicht es der Familie, sich auf die Pflege und das Wohlbefinden der Eltern zu konzentrieren, anstatt sich um die Verantwortung für ein Haus oder um mögliche Mieter kümmern zu müssen. 

Kurzum entlastet der Hausverkauf beim Umzug ins Pflegeheim Angehörige. Wird die Immobilie nicht rechtzeitig und bei voller Geschäftsfähigkeit der Eltern veräußert, müssen sich später die eigenen Kinder oder andere Hinterbliebene um den Verkauf kümmern. Neben dem zeitlichen Aufwand ist dabei auch die emotionale Belastung der Angehörigen nicht zu unterschätzen.

Haus verkaufen wegen Pflegeheim – Sentimentale Überlegungen

Ein Haus kann für Familien eine starke emotionale Bindung haben. Es ist der Ort, an dem Erinnerungen geschaffen wurden und wichtige Lebensabschnitte stattfanden. Dennoch sollte man berücksichtigen, dass der Verkauf des Hauses auch Vorteile bieten kann. Es ermöglicht den Eltern den Zugang zu qualitativ hochwertiger Pflege und stellt sicher, dass sie die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Darüber hinaus kann der Erlös aus dem Verkauf des Hauses zur Finanzierung der Pflege beitragen und die Lebensqualität der Eltern verbessern.

Haus verkaufen wegen Pflegekosten
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Hausverkauf wegen Pflegeheim – Alternative Optionen

Bevor Sie eine endgültige Entscheidung treffen, sollten Sie alle Optionen bedenken. Es gibt verschiedene Programme und Dienstleistungen, die Familien bei der Pflege ihrer älteren Angehörigen unterstützen können, wie beispielsweise häusliche Pflege, Pflegeheimeinrichtungen oder Tagespflege. Es ist wichtig, sich über diese Möglichkeiten zu informieren und zu prüfen, ob sie den individuellen Bedürfnissen der Eltern gerecht werden.

Schonvermögen im Zusammenhang mit Pflegekosten

Wird ein Hauseigentümer zum Pflegefall und muss in ein geeignetes Pflegeheim umziehen, ist dieser in der Regel zum Verkauf seiner Immobilie verpflichtet. Der Erlös dient anschließend zur Deckung der Pflegekosten. Allerdings gibt es Ausnahmen, bei denen Wohneigentum zum sogenannten Schonvermögen gezählt wird. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Ehepartner noch im gemeinsam erworbenen Haus lebt oder dies der Lebensmittelpunkt von unterhaltspflichtigen Kindern ist. Damit Wohneigentum als Schonvermögen gilt, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein. Diese treffen auf die meisten Immobilienbesitzer nicht zu. Kriterien sind unter anderem die Größe des Grundstücks und der Wohnfläche, die geplante Immobiliennutzung nach dem Umzug des Eigentümers in ein Pflegeheim und der Immobilienwert. Ob ein Eigenheim zum Schonvermögen gezählt wird, muss immer im Einzelfall überprüft werden.

Vorsorgen: Vollmacht für den Ernstfall

Um bei einem plötzlich erforderlichen Umzug in ein Pflegeheim nicht vor Problemen zu stehen, kann eine frühzeitig erteilte Vollmacht sinnvoll sein. Sollten Sie als Hauseigentümer aufgrund von Krankheit oder wegen eines Unfalls zeitweise oder dauerhaft nicht mehr geschäftsfähig sein, benötigen Sie für den Hausverkauf eine bevollmächtigte Person. Diese muss eine entsprechende Vollmacht von Ihnen vorweisen können. Wichtig hierbei ist, dass die Vollmacht notariell beglaubigt wurde. 

Liegt eine solche Vollmacht nicht vor, führt der Weg in der Regel über das Gericht. Ein Prozess nimmt meistens viel wertvolle Zeit in Anspruch und verursacht Kosten. Außerdem ist er eine emotionale Belastung für Angehörige, die den Hausverkauf in Ihrem Sinne abwickeln sollen. Meistens wird eine Vollmacht für den Lebenspartner oder die eigenen Kinder ausgestellt. Sie können jedoch auch einen langjährigen Freund oder eine andere Vertrauensperson bevollmächtigen. Leichtfertig sollten Sie dabei jedoch nicht vorgehen, denn eine Vollmacht für den Hausverkauf erteilt der bevollmächtigten Person weitreichende Befugnisse. Haben Sie keine Angehörigen oder kommen diese nicht für eine Vollmacht in Frage, kann der Verkauf des Hauses über einen gerichtlich bestellten Bevollmächtigten erfolgen. Das ist jedoch nur eine Notlösung und sollte bestenfalls durch einen rechtzeitigen Hausverkauf vor dem Umzug ins Pflegeheim vermieden werden.

Haus verkaufen wegen Pflegeheim: Darum lohnt es sich

Das wichtigste Argument für den Hausverkauf bei Umzug ins Pflegeheim ist das dadurch freiwerdende Kapital, dass für die Pflegeheimkosten genutzt werden kann. Hinzu kommt, dass beim Verkauf eines selbst bewohnten Hauses in den meisten Fällen keine Steuer auf den Erlös fällig wird. Dazu muss der Eigentümer lediglich die letzten drei Jahre vor dem Verkauf im Haus seinen Hauptwohnsitz gehabt haben. Bei vermieteten Immobilien, welche zur Deckung von Pflegekosten verkauft werden sollen, wird die Immobiliensteuer fällig, sofern sich die Immobilie nicht seit mindestens zehn Jahren im Besitz des Verkäufers befindet. Lassen Sie sich gerne auch von einem Steuerberater oder Fachanwalt beraten. Allerdings spricht nicht nur der finanzielle Aspekt für den Hausverkauf.

Mit dem Umzug in ein Pflegeheim steht in den meisten Fällen fest, dass eine Rückkehr ins Eigenheim nicht mehr möglich sein wird. Die Immobilie kann daher nicht mehr selbst genutzt werden. Alleine dieser Umstand spricht für einen Hausverkauf, denn er zieht einen sauberen Schlussstrich unter einen endenden Lebensabschnitt. Wer sein Eigenheim weiterhin besitzen möchte, der muss einen Mieter finden und alle Aufgaben eines Vermieters erfüllen oder einen Dienstleister hierzu beauftragen. Das ist mit großem Aufwand und Kosten verbunden. Leerstand wäre eine Alternative zur Vermietung, führt jedoch schnell zum Verfall der Bausubstanz und damit zur erheblichen Wertminderung des Objekts. Ein späterer Hausverkauf würde dann einen deutlich geringeren Verkaufspreis erzielen.

Hausverkauf wegen Pflegeheim: Hilfe vom Immobilienmakler

Wenn Sie Ihr Haus verkaufen möchten oder müssen, um die Kosten für ein Pflegeheim zu decken, ist unser Maklerteam von Gerle & Piehler Ihr Ansprechpartner. In Ihrem Auftrag erstellen wir ein Exposé für das Objekt, organisieren Besichtigungen mit solventen Kaufinteressenten und begleiten Sie auf Wunsch bis zum Notartermin für den Hausverkauf. Sämtliche organisatorische Aufgaben rund um den Hausverkauf übernehmen wir für Sie. Dank unserer jahrelangen Erfahrung als Immobilienmakler greifen wir auf ein großes Netzwerk an Kaufinteressenten zurück und erzielen so den bestmöglichen Preis für Ihre Immobilie. Sie können sich währenddessen ganz darauf konzentrieren, im Pflegeheim anzukommen und sich hier einen neuen Lebensmittelpunkt zu gestalten. Gerne begleiten wir auch bevollmächtigte Angehörige von pflegebedürftigen Personen beim Verkauf einer Immobilie. Egal ob Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus oder Eigentumswohnung – wir verkaufen Immobilien jeder Art beim Umzug in ein Pflegeheim.

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